AGB

Diese Bedingungen regeln die Beziehung zwischen Kunde/Kundin und d.c.aestheticals-Dr. med. Dirk Cichon. Sie ersetzen nicht die medizinische Beratung und Aufklärung. Sie betreffen ausschließlich ästhetische Operationen und Behandlungen. Eine ästhetische Operation/Behandlung ist eine Operation/Behandlung, für die eine medizinische Begründung nicht vorliegt. Die Kostenübernahme einer Krankenversicherung entscheidet nicht über die medizinische Indikation, dies ist eine ärztliche Entscheidung. Bei unklaren Fällen lassen wir uns die medizinische Indikation von einem betreuenden Arzt der Kundin/des Kunden zusätzlich bestätigen.

Ergebnisgarantie

Der Kundin/dem Kunden ist bewusst, dass eine Gewähr, das angestrebte kosmetische Ergebnis der ärztlichen Bemühungen zu erreichen, vom Arzt und seinen Erfüllungshilfen nicht übernommen werden kann. Aus Gründen der medizinischen Sorgfalt operieren/behandeln wir eher zurückhaltender (sog. „80%-Ergebnis“) als risikoreich (100%-Ergebnis).

Komplikationen / Folgekosten

Der Kundin/dem Kunden ist bewusst, dass im Falle von Komplikationen ihre/seine Krankenversicherung (KV), unabhängig davon, ob diese gesetzlich oder privat ist, aufgrund der geltenden Rechtsprechung von der Möglichkeit, dass diese Komplikation Folge eines nicht-medizinisch indizierten Eingriffes ist, informiert werden muss. Dies kann zur Folge haben, dass die KV teilweise die entstandenen Kosten zurückverlangt. Dies gilt ebenfalls für Krankengeld, Hilfs- oder Verbandsmittel. Diese Kosten können schlimmstenfalls den Ruin der Kundin/des Kunden zur Folge haben.

Folgekostenversicherung

d.c.aestheticals-Dr. med. Dirk Cichon bietet in Kooperation mit medassure daher die sogenannte „Folgekostenversicherung“ an. Für diese fallen zusätzliche Kosten an.

Entgelt

  1. Der Vertragspartner ist als Selbstzahler zur Zahlung des Entgelts verpflichtet. Selbstzahler sind zur Entrichtung des Entgeltes für die Leistungen verpflichtet.
  2. Der Patient erhält vor seiner Operation ein Aufklärungsgespräch und unterschreibt eine Einverständniserklärung. Zusätzlich gelten die AGB mit der Unterschrift als akzeptiert; diese beinhalten u.a. die absehbaren Kosten der Behandlung in Form eines Pauschalbetrages.

Dieser Betrag schließt folgende Leistungen ein:

  1. a) Durchführung der Operation durch Herrn Dr. med. Dirk Cichon
  2. b) Schmerzausschaltung durch den Operateur (örtliche Betäubung, Tumeszenz, ggf. Beruhigungsmittel)
  3. c) Verbandsmaterialien bis maximal 2 Wochen
  4. d) Postoperative Nachsorge incl. aller notwendigen Medikamente bzw. Verbandmaterial
  5. e) Die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 %, sofern keine medizinische Indikation vorliegt

Dieser Betrag schließt folgende Leistungen nicht ein:

  1. a) Anästhesie (durch den Narkosearzt (Anästhesist): „Dämmerschlaf“, Vollnarkose)
  2. b) Kosten für die vereinbarte Anzahl an stationären Behandlungstagen (500€/d)
  3. c) Die Kosten für Hilfsmittel oder eventuell notwendige Miederwaren
  4. d) Kosten für eine möglicherweise notwendige Korrekturoperation (500€/Stunde OP-Zeit, zzgl. Materialkosten wie Implantate) oder nicht-operative Behandlungen im Rahmen von Komplikationen
  5. Das ausgewiesene Honorar muss nachweislich bis zum Tag des Eingriffes auf dem Konto der d.c.aestheticals-Dr. med. Dirk Cichon eingegangen sein. Barzahlungen können zum Aufklärungsgespräch mitgebracht werden.
  6. Bei Ausfall des geplanten Eingriffes infolge Nichterscheinens bzw. bei Terminabsagen aus nichtigem Grund bis 10 Tage vor der geplanten Operation oder bei Nichtbeachten der patientenseitig notwendigen Vorbereitungen gemäß Aufklärungsgespräch oder Infoblatt, kann der Patient zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes verpflichtet werden.
  7. Bei Absagen aus nichtigem Grund innerhalb von 10 Tagen zum Operationstermin beträgt die Schadensersatzsumme 20% der im Behandlungsvertrag vereinbarten Behandlungspauschale.
  8. Bei Nichterscheinen am Operationstag erhöht sich die Schadensersatzpauschale auf 50% der Behandlungskosten.
  9. Bei einer Terminverschiebung aus triftigem Grund (z.B. akute Erkrankung) innerhalb von 2 Wochen vor dem Eingriff verbleiben bereits geleistete Zahlungen bei d.c. aestheticals-Dr. med. Dirk Cichon und werden in voller Höhe auf den später durchgeführten Eingriff angerechnet.
  10. Bei einer Aufenthaltsverlängerung werden Kosten in Höhe von 500,00€ zuzüglich Mehrwertsteuer pro Zusatz-Nacht berechnet.
  11. Die Nachberechnung von Leistungen bleiben vorbehalten.
  12. Bei Teilzahlungsvereinbarung erklärt sich der Kunde mit einer Bonitätsprüfung einverstanden. Teilzahlungen sind nur nach Anzahlung von einem Drittel des Rechnungsbetrages mindestens 14 Tage vor dem geplanten Eingriff möglich. Die maximale Dauer der Teilzahlung beträgt ein Jahr. Die Abrechnung erfolgt über die Patientenverrechnungsstelle Medipay, die für diese Teilzahlung eine Gebühr und Zinsen erhebt. Medipay tritt im Säumnisfall auch als Gläubiger auf.

Ambulante Behandlung

Ambulante Operationen/Behandlungen werden nur nach Aufklärung und Einwilligung des Patienten über die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, der Eigenverantwortung seitens des Patienten und nach Sicherstellung der post-operativen häuslichen Pflege ambulant durchgeführt. Hierzu muss sich eine Person in den ersten 24 Stunden in Rufweite des Patienten aufhalten. Der Patient hat die erforderlichen Angaben zu machen, die Herr Dr. med. Dirk Cichon zur Beurteilung der Durchführbarkeit der geplanten Operation benötigt.

Stationäre Behandlung

  1. Eine geplante stationäre Aufnahme durch d.c.aestheticals-Dr. med. Dirk Cichon findet statt bei allen Patienten, deren Operation nicht ambulant durchgeführt werden kann. Die voraussichtliche Dauer der stationären Unterbringung wird im Beratungsgespräch festgelegt.
    Darüber hinaus kann der stationäre Aufenthalt aus dringenden medizinischen Gründen verlängert werden.
  2. Patienten können in ein anderes Krankenhaus verlegt werden, wenn dies medizinisch
    notwendig ist. Die Verlegung ist vorher – soweit möglich – mit dem Patienten abzustimmen.
  3. Entlassen wird,
    a) wer nach dem Urteil des behandelnden Arztes der stationären Behandlung nicht mehr bedarf.
    b) wer die Entlassung ausdrücklich wünscht. Besteht der Patient entgegen ärztlichem Rat auf seiner Entlassung oder verlässt er eigenmächtig das Krankenhaus, haftet d.c.aestheticals-Dr. med. Dirk Cichon nicht für die hieraus entstehenden Folgen.
  4. Verlässt ein Patient während der stationären Behandlung das Krankenhausgelände ohne die Zustimmung des behandelnden Arztes, so geschieht dies auf eigenes Risiko und schließt eine Haftung der Klinik aus. Dies gilt entsprechend, wenn sich der Patient entgegen ärztlichen Anordnungen verhält.

Aufzeichnungen und Daten

  1. Krankengeschichten, insbesondere Krankenblätter, Untersuchungsbefunde, Röntgenaufnahmen und andere Aufzeichnungen sind Eigentum der d.c.aestheticals-Dr. med. Dirk Cichon .
  2. Patienten haben keinen Anspruch auf Herausgabe der Originalunterlagen (Abs.1). Abweichende gesetzliche Regelungen bleiben unberührt.
  3. Das Recht des Patienten oder eines von ihm Beauftragten auf Einsicht in die Aufzeichnungen, ggf. auf Überlassung von Kopien auf seine Kosten und Auskunftspflicht des behandelnden Klinikarztes bleiben unberührt.
  4. Die Verarbeitung der Daten einschließlich ihrer Weitergabe erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen; insbesondere der Bestimmungen über den Datenschutz, der ärztlichen Schweigepflicht und des Sozialgeheimnisses.
  5. d.c.aestheticals-Dr. med. Dirk Cichon ist soweit von der Schweigepflicht entbunden, als wir gegenüber Behörden die entsprechenden Behandlungsunterlagen offen zu legen hat, um eigene Rechte geltend zu machen (z. B. gegenüber dem Finanzamt bei Nachweis einer umsatzsteuerbefreiten Leistung).

Schriftliche Ausfertigung

Auf Wunsch erhält die Kundin/der Kunde eine schriftliche Ausfertigung dieser Bedingungen.

Schlussbestimmungen

Der Patient bestätigt mit seiner Unterschrift der Einverständniserklärung, dass er die Bestimmungen der AGB im Einzelnen überprüft hat und ihren Inhalt als verbindlich anerkennt. Der Patient erklärt, dass er bei Zweifeln an der Deutung einzelner Bestimmungen in der Lage war, die Bedeutung dieser Bestimmungen in der Klinik zu erfragen. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit im Übrigen nicht. An ihre Stelle tritt eine sinngemäße Auslegung des Vertrages, ergänzend die gesetzlichen Vorschriften.